Die Generalplanung bei Bauprojekten übernimmt die Koordination und Leitung sämtlicher Architektur-, Ingenieur- und Spezialistenleistungen und trägt damit die alleinige inhaltliche und rechtliche Verantwortung für alle unterstellen Fachdisziplinen. Für den Auftraggeber ist die Generalplanung die einzige Vertrags-und Kommunikationsinstanz.
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